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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Wiedererlangung eines Aufenthaltstitels nach rückwirkender Aufhebung der Einbürgerung; Revisionszulassung
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Die Beschwerde des [X.] ist zulässig und begründet.
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem [X.] Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der einem Ausländer erteilte unbefristete Aufenthaltstitel bei dem Erwerb der [X.] Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Fall einer rückwirkenden Aufhebung der Einbürgerung fortgilt oder "[X.]" oder sich auf einen Anspruch auf Wiedererteilung eines solchen Aufenthaltstitels (hier: Niederlassungserlaubnis) auswirkt.
Meta
1 B 27/09, 1 B 27/09, 1 PKH 15/09 (1 C 2/10)
15.01.2010
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend OVG Lüneburg, 30. September 2009, Az: 12 LC 77/07, Beschluss
§ 26 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.01.2010, Az. 1 B 27/09, 1 B 27/09, 1 PKH 15/09 (1 C 2/10) (REWIS RS 2010, 10352)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 10352
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 B 11/10, 1 B 11/10 (1 C 16/10) (Bundesverwaltungsgericht)
Aufenthaltsrecht nach rückwirkender Aufhebung der Einbürgerung; Revisionszulassung
1 C 2/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Rücknahme der Einbürgerung; kein Wiederaufleben früherer Aufenthaltstitel
Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten bei der Einbürgerung
1 C 3/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis; Verschulden; Sicherung des Lebensunterhalts; Herbeiführung der Spruchreife
1 C 16/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Rücknahme der Einbürgerung für die Vergangenheit; Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche; Antragsfrist; Zeitpunkt der Kenntnis vom …
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