Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.09.2010, Az. 1 B 11/10, 1 B 11/10 (1 C 16/10)

1. Senat | REWIS RS 2010, 3631

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Aufenthaltsrecht nach rückwirkender Aufhebung der Einbürgerung; Revisionszulassung


Gründe

1

Die Beschwerde des [X.] ist zulässig und begründet.

2

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem [X.] Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob ein Ausländer, dessen Einbürgerung ex tunc zurückgenommen wurde, ein ehemaliger [X.] im Sinne des § 38 [X.] ist bzw. ob der Aufenthaltstitel, den der Ausländer vor der Einbürgerung innehatte, im Fall einer rückwirkenden Aufhebung der Einbürgerung fortgilt oder "[X.]" oder sich auf einen Anspruch auf Wiedererteilung eines solchen Aufenthaltstitels (hier: Niederlassungserlaubnis) auswirkt.

Meta

1 B 11/10, 1 B 11/10 (1 C 16/10)

06.09.2010

Bundesverwaltungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 18. Februar 2010, Az: 9 A 2080/09, Beschluss

§ 38 AufenthG 2004, § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.09.2010, Az. 1 B 11/10, 1 B 11/10 (1 C 16/10) (REWIS RS 2010, 3631)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 3631

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 B 27/09, 1 B 27/09, 1 PKH 15/09 (1 C 2/10) (Bundesverwaltungsgericht)

Wiedererlangung eines Aufenthaltstitels nach rückwirkender Aufhebung der Einbürgerung; Revisionszulassung


1 C 2/10 (Bundesverwaltungsgericht)

Rücknahme der Einbürgerung; kein Wiederaufleben früherer Aufenthaltstitel


1 C 16/16 (Bundesverwaltungsgericht)

Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat


5 B 15.2106 (VGH München)

Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten bei der Einbürgerung


1 C 15/17 (Bundesverwaltungsgericht)

Rücknahme einer Einbürgerung wegen Mehrehe


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.