Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.10.2010, Az. V ZB 21/10

V. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 2552

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.][X.] vom 7. Oktober 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.] hat am 7. Oktober 2010 durch [X.] [X.], die Richterin [X.], [X.] Czub und [X.] und die Richterin Dr. [X.] beschlossen: Infolge der Klagerücknahme ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gegenstandslos (vgl. [X.], NJW-RR 1995, 956). Den (deklaratorischen) Beschluss nach § 269 Abs. 3 ZPO gege-benenfalls zu erlassen, ist Sache des Berufungsgerichts. Dabei weist der Senat darauf hin, dass zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch die Kosten des [X.] zählen (vgl. [X.], aaO), wobei eine abweichende Kostenverteilung in einem (auch außer-gerichtlichen) Vergleich der gesetzlichen Kostenfolge vorgeht (vgl. [X.]/[X.], ZPO, 28. Aufl., § 269 Rn. 18a mwN). - 3 - Der Gegenstandswert des [X.] beträgt 97.488 •. [X.] Czub

Roth [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 03.07.2009 - 23 C 29/08 - [X.], Entscheidung vom 17.12.2009 - 2 S 59/09 -

Meta

V ZB 21/10

07.10.2010

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.10.2010, Az. V ZB 21/10 (REWIS RS 2010, 2552)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 2552

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.