14. Zivilkammer | REWIS RS 2022, 8980
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Zur Haftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes als Täterin betreffend Urheberrechtsverletzungen über eine sog. Warez-Seite, auf der Links zum Download eines gesamten Musikalbums vorgehalten wurden.
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29.09.2022
Landgericht Köln 14. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Nachgehend: Oberlandesgericht Köln, 6 U 149/22
ZPO § 253, UrhG § 15 Abs. 3, UrhG § 19 a, UrhG 97 Abs. 1, TMG § 8, TMG § 9
Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Urteil vom 29.09.2022, Az. 14 O 29/21 (REWIS RS 2022, 8980)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8980
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 U 32/20 (Oberlandesgericht Köln)
Zur Störerhaftung eines DNS-Dienstes.
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