Landgericht Köln, Urteil vom 29.09.2022, Az. 14 O 29/21

14. Zivilkammer | REWIS RS 2022, 8980

URHEBER- UND MEDIENRECHT STÖRERHAFTUNG URHEBERRECHT

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Gegenstand

Zur Haftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes als Täterin betreffend Urheberrechtsverletzungen über eine sog. Warez-Seite, auf der Links zum Download eines gesamten Musikalbums vorgehalten wurden.


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14 O 29/21

29.09.2022

Landgericht Köln 14. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Nachgehend: Oberlandesgericht Köln, 6 U 149/22

ZPO § 253, UrhG § 15 Abs. 3, UrhG § 19 a, UrhG 97 Abs. 1, TMG § 8, TMG § 9

Zitier­vorschlag: Landgericht Köln, Urteil vom 29.09.2022, Az. 14 O 29/21 (REWIS RS 2022, 8980)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8980

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