Aktenzeichen I ZR 5/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120516UIZR5.15.0
RCN:
RCNDW2MD8C5ZFEE3MN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2016

Pflicht des Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision: Herabsetzung auf den üblichen Betrag bei Vereinbarung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag

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