Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.07.2011, Az. I ZR 204/09

I. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 4495

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
I ZR 204/09
vom

21. Juli 2011

in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der [X.]
Zivilsenat des [X.] hat am 21.
Juli 2011 durch [X.]
Dr.
Bornkamm und [X.], Dr.
Schaffert, Dr.
Kirchhoff
und Dr.
Löffler

beschlossen:

Die
Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 24.
November 2010 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.

Gründe:

[X.] Die gemäß §
321a Abs.
1 ZPO statthafte und innerhalb der Frist des §
321a Abs.
2 Satz
1 ZPO eingelegte Anhörungsrüge ist unzulässig, weil sie das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs der Beklagten auf rechtliches Gehör nicht dargelegt hat (§
321a Abs.
2 Satz
5 i.V.m. Abs.
1 Satz
1 Nr.
2 ZPO). Sie lässt insbesondere unberücksichtigt, dass der Senat in den Randnummern
11 bis 14 seines Urteils vom 24.
November 2010, an die sich die von der Anhörungsrüge beanstandete Passage in Rand-nummer
15 anschließt,

die Entscheidung selbständig tragend

ausgeführt hat, dass die [X.] (schon) im Hinblick auf die pharmakologische Wir-kung des Präparats der Beklagten begründet sind.

1
-
3
-
I[X.] Die Anhörungsrüge ist
im Übrigen auch unbegründet. Der Senat hat in
der Randnummer
15 seines Urteils vom 24.
November 2010

insoweit von der Anhörungsrüge nicht zitiert

im Einzelnen dargelegt, weshalb die vom [X.] getroffenen Feststellungen auch die Annahme einer
metabolischen
Wirkung des Präparats der Beklagten rechtfertigen.

Bornkamm
Pokrant
Schaffert

Kirchhoff
Löffler

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 14.05.2009 -
31 O 374/06 -

O[X.], Entscheidung vom 11.12.2009 -
6 [X.]/09 -

2

Meta

I ZR 204/09

21.07.2011

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.07.2011, Az. I ZR 204/09 (REWIS RS 2011, 4495)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4495

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

I ZR 204/09

I ZR 166/08

I ZR 90/08

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.