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PDF anzeigen [X.] [X.] ZR 228/07 vom 29. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 29. Oktober 2008 durch den Vorsitzenden [X.], [X.] [X.] und [X.], [X.]in [X.] sowie [X.] Achilles beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 4. März 2008 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es im ersten Satz des Tenors anstelle "des [X.]" heißt: "des [X.]". Ball [X.] [X.] [X.] [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 12.01.2007 - 7 O 388/05 - [X.], Entscheidung vom 11.07.2007 - 3 U 34/07 -
Meta
29.10.2008
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.10.2008, Az. VIII ZR 228/07 (REWIS RS 2008, 1159)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 1159
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