BayObLG München, Entscheidung vom 09.02.2023, Az. 203 StRR 497/22

3. Strafsenat | REWIS RS 2023, 1601

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Gegenstand

Revision, Schuldspruch, Rechtsfolgenausspruch, Meinungsfreiheit, Staatsanwaltschaft, Angeklagte, Verletzung, Generalstaatsanwaltschaft, frist, Feststellung, Aufhebung, Wirksamkeit, Verwerfung, Beleidigung, Revision des Angeklagten, von Amts wegen, eingelegte Revision


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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203 StRR 497/22

09.02.2023

BayObLG München 3. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.02.2023, Az. 203 StRR 497/22 (REWIS RS 2023, 1601)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1601

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