Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung ("dämlicher Staatsanwalt") unter unzureichender Berücksichtigung abwägungsrelevanter Umstände (Kampf ums Recht, Machtkritik) - Gegenstandswertfestsetzung
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