BayObLG München, Entscheidung vom 15.08.2023, Az. 204 StRR 292/23

4. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5252

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Meinungsfreiheit, Angeklagte, Revision, Berufung, Angeklagten, Gerichtsvollzieher, Strafzumessung, Auslegung, Generalstaatsanwaltschaft, Beleidigung, Rechtsfolgenausspruch, Strafkammer, Tatsachenbehauptung, Cannabis, Revision des Angeklagten, Art und Weise, sachlicher Zusammenhang


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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204 StRR 292/23

15.08.2023

BayObLG München 4. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 15.08.2023, Az. 204 StRR 292/23 (REWIS RS 2023, 5252)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5252

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