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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 62/11
vom
18. Juli 2013
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der I. Zivilsenat des [X.] hat am
18. Juli
2013 durch [X.]
Dr.
Dr.
h.c.
[X.] und [X.], Dr.
Kirchhoff, Dr.
Koch und
Dr.
Löffler
beschlossen:
Das Urteil vom 6. Februar 2013 wird wegen offenbarer [X.] gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
-"sprechenden Umstände".
[X.]
Pokrant
Kirchhoff
Koch
Löffler
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 09.06.2009 -
15 O 704/07 -
KG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2011 -
5 [X.]/09 -
Meta
18.07.2013
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.07.2013, Az. I ZR 62/11 (REWIS RS 2013, 3995)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 3995
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