Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.01.2012, Az. 1 BvQ 4/12

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2012, 9690

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Ablehnung des Erlasses einer eA: versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die zeitliche Verlegung einer Demonstration verfügt wurde – Hier: Vorabentscheidung nach § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG


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1 BvQ 4/12

27.01.2012

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Ablehnung einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvQ

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 27. Januar 2012, Az: 7 B 10102/12, Beschluss

Art 8 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.01.2012, Az. 1 BvQ 4/12 (REWIS RS 2012, 9690)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 9690

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Referenzen
Wird zitiert von

6 C 1/13

Au 1 S 16.1112

M 7 S 15.4952

10 CS 15.947

M 7 S 15.1679

Zitiert

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