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Ablehnung des Erlasses einer eA: versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die zeitliche Verlegung einer Demonstration verfügt wurde – Hier: Vorabentscheidung nach § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
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27.01.2012
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Ablehnung einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvQ
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 27. Januar 2012, Az: 7 B 10102/12, Beschluss
Art 8 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.01.2012, Az. 1 BvQ 4/12 (REWIS RS 2012, 9690)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 9690
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