Ablehnung des Erlasses einer eA: versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die zeitliche Verlegung einer Demonstration verfügt wurde – zur möglichen Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bürgerinnen und Bürger durch Provokationen, die von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung ausgehen
ÖffnenAblehnung des Erlasses einer eA: versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die zeitliche Verlegung einer Demonstration verfügt wurde – Hier: Vorabentscheidung nach § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
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