11. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 1206
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Personenstandsregister, Irakische Staatsangehörige, Ausländisches Recht, Geburtenbucheintragung, Namensführung, Subsidiärer Schutzstatus, Standesamtsaufsicht, Erstattung außergerichtlicher Kosten, Außergerichtliche Kosten, Flüchtlingseigenschaft, Beurkundung, Rechtsbeschwerde, ausländische Staatsangehörige, Berichtigung des Geburtseintrages, Personalstatut, Personenstandsurkunden, Abänderung der Entscheidung, Reisepass, Personenstandsbücher, Eintragung der Eltern
Meta
19.03.2024
Entscheidung
Sachgebiet: Wx
Zitiervorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.03.2024, Az. 11 Wx 297/24 (REWIS RS 2024, 1206)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1206
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 Wx 253/14 2 Wx 336/14 2 Wx 337/14 (Oberlandesgericht Köln)
Eintragung, Beschwerde, Vaterschaft, Geburtsurkunde, Kind, Anerkennung, Beschwerdeverfahren, Zeitpunkt, Geburt, Geburtenregister, Mutter, Urkunde, Familienname, Eltern, Geburt …
Überführung des Namens in lateinische Schrift
3 Wx 136/21 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
XII ZB 180/12 (Bundesgerichtshof)
(Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des Vatersnamens nach Einbürgerung einer bulgarischen Staatsangehörigen)
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