Aktenzeichen 11 Wx 297/24

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RCNYBQYEFHPUDCFBA5

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 19.03.2024

Personenstandsregister, Irakische Staatsangehörige, Ausländisches Recht, Geburtenbucheintragung, Namensführung, Subsidiärer Schutzstatus, Standesamtsaufsicht, Erstattung außergerichtlicher Kosten, Außergerichtliche Kosten, Flüchtlingseigenschaft, Beurkundung, Rechtsbeschwerde, ausländische Staatsangehörige, Berichtigung des Geburtseintrages, Personalstatut, Personenstandsurkunden, Abänderung der Entscheidung, Reisepass, Personenstandsbücher, Eintragung der Eltern

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