Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.01.2014, Az. 1 StR 200/13

1. Strafsenat | REWIS RS 2014, 8914

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 200/13

vom
7. Januar
2014

in der Strafsache
gegen

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

2

Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 7. Januar 2014 beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 29. November 2013 wird wegen eines of-fensichtlichen Schreibversehens in den Gründen unter 1.d(2)(a) da-hingehend berichtigt, dass die

Raum

Wahl Jäger

Radtke Mosbacher

Meta

1 StR 200/13

07.01.2014

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.01.2014, Az. 1 StR 200/13 (REWIS RS 2014, 8914)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 8914

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3 StR 149/13

1 StR 200/13

2 BvR 2628/10

1 StR 287/11

1 StR 237/13

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