Aktenzeichen 1 StR 237/13

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RCN:
RCNX6LKLUY75DNP9A2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.09.2013

Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über auf eine Verständigung hinzielende Gespräche

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