Aktenzeichen 1 StR 287/11

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RCN5WPZ9WNDHM2FEBQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.11.2011

Strafverfahren: Transparenzgebot bei einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anwesenheit und Schmierestehen am Tatort und als Beihilfe

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