Aktenzeichen 1 StR 200/13

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RCNPRKR5TF4GQQNNXA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2013

Revision in Strafsachen: Unzulängliche Protokollierung von Verständigungsgesprächen als Revisionsgrund

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 878/14
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 878/14, 15.01.2015. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 878/14, 04.06.2014.
Az. 1 StR 200/13
Bundesgerichtshof, 1 StR 200/13, 29.11.2013.
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