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Haftbedingungen eines ersuchenden Staates - Europäischer Auslieferungsverkehr
Meta
14.03.2018
Entscheidung
Sachgebiet: AR
Zitiervorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.03.2018, Az. 1 Ausl AR 44/17 (REWIS RS 2018, 12299)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 12299
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Auslieferungshindernis beim Fehlen der Mindesthaftbedingungen im ersuchenden Staat
1 Ausl AR 44/17 (OLG Nürnberg)
Anordnung von Auslieferungshaft und Auslieferung nach Bulgarien zur Strafvollstreckung
Mindesthaftbedingungen in Bulgarien überschreiten nicht die Schwelle zur Annahme eines Auslieferungshindernis'
Zur Zulässigkeit der Auslieferung nach Bulgarien
Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls
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