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Zur Zulässigkeit der Auslieferung nach Bulgarien
Meta
27.10.2015
Entscheidung
Sachgebiet: AR
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 27.10.2015, Az. 1 AR 392/15 (REWIS RS 2015, 3270)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 3270
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Auslieferungshindernis beim Fehlen der Mindesthaftbedingungen im ersuchenden Staat
Mindesthaftbedingungen in Bulgarien überschreiten nicht die Schwelle zur Annahme eines Auslieferungshindernis'
2 Ausl 125/16 (Oberlandesgericht Hamm)
Vereinfachte Auslieferung: Pflicht zu Überprüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsstaat
6 AuslA 203/17 - 14 - (Oberlandesgericht Köln)