OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.2017, Az. 1 Ausl AR 44/17

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Gegenstand

Anordnung von Auslieferungshaft und Auslieferung nach Bulgarien zur Strafvollstreckung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

1 Ausl AR 44/17

22.12.2017

OLG Nürnberg

Entscheidung

Sachgebiet: AR

Zitier­vorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.2017, Az. 1 Ausl AR 44/17 (REWIS RS 2017, 83)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 83

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