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PDF anzeigen[X.]BESCHLUSS X ZB 29/07 vom 16. Dezember 2008 in der [X.] betreffend das Gebrauchsmuster 202 19 274 - 2 - [X.] hat am 16. Dezember 2008 durch [X.] Melullis, die Richterin Mühlens und [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 16. September 2008 wird im Tenor da-hin berichtigt, dass das Datum des Beschlusses des 5. Senats (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenats) richtig lautet: "19. Juni 2007" (§ 319 ZPO). Melullis [X.] Vorinstanz: [X.], Entscheidung vom 19.06.2007 - 5 W(pat) 418/06 -
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16.12.2008
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2008, Az. X ZB 29/07 (REWIS RS 2008, 193)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 193
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