Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2018, Az. V ZR 100/17

5. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 13452

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Revision in Wohnungseigentumsverfahren: Interesse eines Wohnungseigentümers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters


Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 29. Zivilkammer des [X.] vom 2. März 2017 wird auf seine Kosten verworfen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.071,85 €.

Gründe

1

Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Wert des [X.] zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters bemisst der [X.] regelmäßig - und auch hier - nach dem klägerischen Anteil an dem restlichen [X.] (vgl. [X.], Urteil vom 10. Februar 2012 - [X.], [X.], 1884 Rn. 20; Beschluss vom 19. Januar 2017 - [X.], [X.], 635 Rn. 5), der nach Angaben des Klägers lediglich 814,37 € beträgt. Der [X.] sieht auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Beschwerdebegründung keinen Anlass für eine Rechtsprechungsänderung. Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO).

[X.]     

      

Brückner     

      

Weinland

      

Kazele     

      

[X.]     

      

Meta

V ZR 100/17

22.02.2018

Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend LG Köln, 2. März 2017, Az: 29 S 65/16

§ 49a Abs 1 S 2 GKG, § 26 Nr 8 ZPOEG

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2018, Az. V ZR 100/17 (REWIS RS 2018, 13452)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 13452

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

V ZR 167/16 (Bundesgerichtshof)

Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des Antrags auf Abberufung des Verwalters


V ZR 136/20 (Bundesgerichtshof)

Wohnungseigentumssache: Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Klage auf Abberufung des Verwalters und Bestellung eines neuen …


V ZR 59/17 (Bundesgerichtshof)

Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde bei Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung


V ZR 167/16 (Bundesgerichtshof)


V ZR 59/17 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

V ZR 100/17

Zitiert

V ZR 105/11

V ZR 167/16

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.