Bundespatentgericht, Beschluss vom 08.04.2013, Az. 33 W (pat) 35/10

33. Senat | REWIS RS 2013, 6902

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "TOTO" – keine wesentlichen Änderungen auf dem relevanten Markt in der Zeit von der Markenanmeldung bis zur Verkehrsbefragung: eine Marke, die zum Zeitpunkt der Verkehrsbefragung die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung bei weitem verfehlt hat ist in der Regel auch zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht durchgesetzt gewesen


Leitsatz

TOTO

Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass während der Zeit von der Markenanmeldung bis zur Verkehrsbefragung durch ein Meinungsforschungsinstitut wesentliche Änderungen auf dem relevanten Markt eingetreten sind, dann kann in der Regel der Schluss gezogen werden, dass eine Marke, die zum Zeitpunkt der Verkehrsbefragung  die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung bei weitem verfehlt hat, auch zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht durchgesetzt gewesen ist.

Tenor

hat der 33. Senat ([X.]) des [X.] durch den Vorsitzenden [X.], die Richterin [X.] und [X.] am [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2012 am 26. März 2013

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4 vom 2. Februar 2010 aufgehoben.

 

2. Die Löschung der Marke 396 38 297 wird für alle Waren und Dienstleistungen angeordnet.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Meta

33 W (pat) 35/10

08.04.2013

Bundespatentgericht 33. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 08.04.2013, Az. 33 W (pat) 35/10 (REWIS RS 2013, 6902)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 6902

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

27 W (pat) 211/09 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "GELBE SEITEN" – zur Darlegungs- und Beweislast einer verkehrsdurchgesetzten Marke im …


27 W (pat) 91/11 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "rapsgelb (Farbmarke)" – zur Zulässigkeit des Löschungsantrags – Auswirkungen von Zweifeln …


33 W (pat) 33/12 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte [konturlose] Farbmarke)" – Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen …


29 W (pat) 90/12 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5) [abstrakte Farbmarke]" – keine Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis – …


25 W (pat) 33/09 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" – Warenform setzt bestimmte technische …


Referenzen
Wird zitiert von

27 W (pat) 91/11

29 W (pat) 90/12

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.