6. Strafsenat | REWIS RS 2024, 1823
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Rechtsfolgenausspruch, Revisionsgericht, Nicht geringe Menge, Freiheitsstrafe, Urteilsgründe, Aufhebung, Rechtsmittelbeschränkung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Berufungsgericht, Strafzumessungstatsachen, Innerprozessuale Bindungswirkung, Milderer Strafrahmen, Teilrechtskraft, Minder schwerer Fall, Rechtskräftiger Schuldspruch, Qualifikationstatbestand, Landgerichte, Generalstaatsanwaltschaft, Strafvorschriften, Eingeschränkte Schuldfähigkeit
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12.04.2024
BayObLG 6. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2024, Az. 206 StRR 122/24 (REWIS RS 2024, 1823)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1823
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nicht geringe Menge, Aufhebung, Rechtsfolgenausspruch, Minder schwerer Fall, Freiheitsstrafe, Milderungsgrund, Landgerichte, Strafvorschriften, …
1 StR 106/24 (Bundesgerichtshof)
Inverkehrbringen, Einlassung des Angeklagten, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aufhebung, Beweiswürdigung, Strafvorschriften, Ermessensausübung, Ermessen des Gerichts, Betäubungsmittelgesetz, …
Nicht geringe Menge, Minder schwerer Fall, Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Geringfügige Überschreitung, Feststellungen des Berufungsgerichts, Rechtsmittelbeschränkung, Schweigen …
3 StR 412/21 (Bundesgerichtshof)
Betäubungsmitteldelikte: Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Rechtsmittelbeschränkung auf den Strafausspruch und eines minder schweren Falles …