BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2024, Az. 206 StRR 49/24

6. Strafsenat | REWIS RS 2024, 527

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Gegenstand

Nicht geringe Menge, Minder schwerer Fall, Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Geringfügige Überschreitung, Feststellungen des Berufungsgerichts, Rechtsmittelbeschränkung, Schweigen des Angeklagten, Landgerichte, Teilrücknahme, BGH-Beschluss, Betäubungsmitteln, Betäubungsmittel-Menge, Eingegangene Schriftsätze, Strafzumessung, Rechtskräftiger Schuldspruch, Tatsächliche Feststellungen, Tragende Feststellungen, Selbstgefährdung, Strafrahmen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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206 StRR 49/24

20.02.2024

BayObLG 6. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2024, Az. 206 StRR 49/24 (REWIS RS 2024, 527)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 527

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