Aktenzeichen 3 StR 363/15

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RCNRMCEKXY9RG8ADQW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.10.2015

Verminderte Schuldfähigkeit: Anlass zur Prüfung der Schuldfähigkeit auf Grund besonderer Tatumstände; Bindung des neuen Tatrichters an die erstinstanzlichen Feststellung zur Schuldfähigkeit im durch das Revisionsgericht aufgehobenen Urteil

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