Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2011, Az. 2 BvF 3/05, 2 BvG 3/05, 2 BvF 1/06

2. Senat | REWIS RS 2011, 4836

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Einstellung zweier abstrakter Normenkontrollverfahrens sowie eines Bund-Länder-Streitverfahrens nach Antragsrücknahme - Vereinbarkeit von § 11 FinAusglG 2005 mit Art 107 Abs 2 S 3 GG, Hilfeleistungspflicht des Bundes zugunsten des Saarlandes wegen extremer Lage des Landeshaushalts


Gründe

1

Die Antragsteller haben die Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, mit Schriftsätzen vom 1. April 2011 und vom 11. April 2011 zurückgenommen. Die verbundenen Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. [X.] 115, 394 <395>, m.w.N.).

Meta

2 BvF 3/05, 2 BvG 3/05, 2 BvF 1/06

13.07.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvF

Art 107 Abs 2 S 3 GG, § 68 BVerfGG, § 76 BVerfGG, § 11 FinAusglG 2005 vom 24.12.2003

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2011, Az. 2 BvF 3/05, 2 BvG 3/05, 2 BvF 1/06 (REWIS RS 2011, 4836)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4836

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