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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Einstellung zweier abstrakter Normenkontrollverfahrens sowie eines Bund-Länder-Streitverfahrens nach Antragsrücknahme - Vereinbarkeit von § 11 FinAusglG 2005 mit Art 107 Abs 2 S 3 GG, Hilfeleistungspflicht des Bundes zugunsten des Saarlandes wegen extremer Lage des Landeshaushalts
Die Antragsteller haben die Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, mit Schriftsätzen vom 1. April 2011 und vom 11. April 2011 zurückgenommen. Die verbundenen Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. [X.]115, 394 <395>, m.w.N.).
Meta
2 BvF 3/05, 2 BvG 3/05, 2 BvF 1/06
13.07.2011
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvF
Art 107 Abs 2 S 3 GG, § 68 BVerfGG, § 76 BVerfGG, § 11 FinAusglG 2005 vom 24.12.2003
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2011, Az. 2 BvF 3/05, 2 BvG 3/05, 2 BvF 1/06 (REWIS RS 2011, 4836)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 4836
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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