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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: "durchaus außergewöhnlicher" Sachvortrag)
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04.12.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 04.12.2019, Az. 3 U 4839/19 (REWIS RS 2019, 786)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 786
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OLG München, 3 U 4839/19, 04.12.2019.
Bundesgerichtshof, VI ZR 80/20, 11.05.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Schadensersatz gegen Hersteller eines von dem sog. „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs
„Abgasskandal“ - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter Software
Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: von den "üblichen" Klägervertretern abweichender Klägervortrag)
(Kein) Schadensersatz wegen von dem „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei Erwerb eines gebrauchten, vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs