Aktenzeichen 3 U 4839/19

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4S4K4WCCAUC9ZNF

Verknüpfte Entscheidungen

OLG München: Urteil vom 04.12.2019

Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: "durchaus außergewöhnlicher" Sachvortrag)

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 80/20
Bundesgerichtshof, VI ZR 80/20, 11.05.2021.
Az. 3 U 4839/19
OLG München, 3 U 4839/19, 04.12.2019.
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