Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: Voraussetzungen der Haftung einer juristische Person; bewusste Täuschung des Anlageinteressenten; Anwendbarkeit der Grundsätze der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung im Hinblick auf den Vorwurf der Sittenwidrigkeit
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