Aktenzeichen VI ZR 536/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:280616UVIZR536.15.0
RCN:
RCNRSG6RL9KA25BCYE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.06.2016

Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: Voraussetzungen der Haftung einer juristische Person; bewusste Täuschung des Anlageinteressenten; Anwendbarkeit der Grundsätze der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung im Hinblick auf den Vorwurf der Sittenwidrigkeit

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