Aktenzeichen VI ZR 124/09

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RCN:
RCNK92A6ABZNQ9DDQ9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.10.2010

Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch unterlassene Aufklärung über eine Prüfung durch die BaFin

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 124/09
Bundesgerichtshof, VI ZR 124/09, 19.10.2010.
Az. 7 U 168/08
Oberlandesgericht Köln, 7 U 168/08, 26.03.2009.
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