Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.09.2008, Az. XI ZR 301/07

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 1844

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] BESCHLUSS [X.] ZR 301/07 vom 23. September 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 23. September 2008 durch [X.] h.c. [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulas-sung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des [X.] vom 11. April 2007 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grund-sätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Recht-sprechung eine Entscheidung des [X.] nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die von den Beklagten gerügten Verstöße gegen Art. 103 Abs. 1 GG hat der Senat geprüft, aber nicht für durchgreifend erachtet, da diese mangels eines ausreichend konkreten Vortrages der Beklagten zu einer arglistigen Täuschung durch den Vermittler nicht entscheidungserheblich sind. Kenntnis der Klägerin von einer sittenwidrigen Überteuerung der [X.] wird nicht vermutet (Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - [X.] ZR 167/05, [X.], 154, 156 f., [X.]. 16). Ein Beweisantritt der Beklagten für Kenntnis einer sittenwidrigen Überteuerung fehlt. - 3 - Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdever-fahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis 50.000 •.
[X.] [X.] Ellenberger

[X.] Matthias Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 12.10.2006 - 25 O 280/06 - [X.], Entscheidung vom 11.04.2007 - 9 U 224/06 -

Meta

XI ZR 301/07

23.09.2008

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.09.2008, Az. XI ZR 301/07 (REWIS RS 2008, 1844)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 1844

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.