Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.09.2011, Az. V ZB 88/11

V. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 3347

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
V ZB 88/11

vom

15. September 2011

in dem Zwangsversteigerungsverfahren

-
2
-
Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 15.
September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof.
Dr.
Krüger, die Richter Dr.
Lemke und Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch
und die Richterinnen Dr.
[X.] und Weinland

beschlossen:
Die erneute Erinnerung der Schuldnerin gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung des [X.] vom 17. Juni 2011 -
Kassenzeichen 780011120668
-
wird als unzulässig verworfen.

Gründe:

Der Antrag der Schuldnerin vom 31. August 2011, gemäß
§ 21 [X.] von einer Erhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung abzusehen, ist als Erinnerung gemäß
§ 66 [X.] gegen den Kostenansatz auszulegen ([X.]/[X.]/[X.]/[X.], [X.], 2. Aufl., § 21 Rn. 12). Diese ist jedoch unzulässig. Der angegriffene Kostenansatz in der Kostenrechnung des [X.] vom 17. Juni 2011 war bereits Gegenstand eines Erinne-rungsverfahrens. Eine Wiederholung der Erinnerung gegen dieselben Ansätze in der Kostenrechnung ist unzulässig, auch wenn die Erinnerung mit neuem Vorbringen begründet wird ([X.]/Winter/Hellstab, [X.], § 66 Rn. 53; [X.], [X.], 40. Aufl., § 66 Rn. 36).

Im Übrigen sind die Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 [X.]) durch den Senat nicht gegeben. Um die Auslegung 1
2
-
3
-
von Gemeinschaftsrecht ging es nicht.
Daher lag auch eine Vorlage an den [X.] fern.

Krüger

Lemke

Schmidt-Räntsch

[X.]

Weinland

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 29.06.2010 -
9 [X.]/07 -

LG [X.], Entscheidung vom 22.07.2010 -
4 T 234/10 -

Meta

V ZB 88/11

15.09.2011

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.09.2011, Az. V ZB 88/11 (REWIS RS 2011, 3347)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 3347

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

V ZB 86/11 (Bundesgerichtshof)


IX ZB 166/11 (Bundesgerichtshof)


VIII ZB 80/11 (Bundesgerichtshof)


III ZR 625/16 (Bundesgerichtshof)

Erhebung von Gerichtskosten vom Insolvenzverwalter bei einem unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren


II ZA 5/17 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.