Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.06.2006, Az. VI ZR 114/05

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 3062

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 114/05 vom 20. Juni 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 20. Juni 2006 durch die Vizepräsidentin Dr. [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] und Zoll beschlossen: Das Urteil des [X.]. Zivilsenats des [X.] vom 25. April 2006 wird wie folgt berichtigt: In Randnummer 22 werden die Worte —bis zum Zeitpunkt der [X.] gestrichen. [X.] [X.] [X.] [X.] Zoll Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 21.10.2004 - 73 O 871/02 - [X.], Entscheidung vom 11.05.2005 - 20 U 5275/04 -

Meta

VI ZR 114/05

20.06.2006

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.06.2006, Az. VI ZR 114/05 (REWIS RS 2006, 3062)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 3062

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