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PDF anzeigen[X.] [X.] ZR 280/05 vom 31. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 31. Oktober 2006 durch die Vizepräsidentin Dr. [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] und Zoll beschlossen: Das Rubrum des Urteils vom 10. Oktober 2006 wird dahingehend berichtigt, dass Prozessbevollmächtigter des [X.] Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Gross statt Rechtsanwalt Prof. Dr. Krämer ist. [X.] [X.] [X.] [X.] Zoll Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.04.2005 - 18 C 1586/04 - [X.], Entscheidung vom 13.07.2005 - 10 S 272/05 -
Meta
31.10.2006
Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 31.10.2006, Az. VI ZR 280/05 (REWIS RS 2006, 1049)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 1049
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