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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
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PDF anzeigen[X.]/01vom25. September 2001in der [X.] gewerbsmäßiger [X.] 1. Strafsenat des [X.] hat am 25. September 2001 beschlossen:Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 6. April 2001 wird als unbegründet verworfen, da dieNachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349Abs. 2 StPO).Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.Der [X.] kann den [X.] nicht entnehmen, daß inden Fällen II. 17 und 18 dieselbe Tatausführungshandlung vorliegt.[X.] Boetticher Hebenstreit Schaal
Meta
25.09.2001
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.09.2001, Az. 1 StR 324/01 (REWIS RS 2001, 1212)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 1212
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