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Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei der Berechnung einer Betriebsrente als unzulässige Altersdiskriminierung
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Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei der Berechnung einer Betriebsrente als unzulässige Altersdiskriminierung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
15.09.2015
Urteil
Sachgebiet: Ca
Zitiervorschlag: ArbG München, Urteil vom 15.09.2015, Az. 13 Ca 12671/14 (REWIS RS 2015, 5414)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5414
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
ArbG München, Urteil vom 15.09.2015, Az. 13 Ca 12671/14 (REWIS RS 2015, 5414)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2017, Az. 3 AZR 199/16 (REWIS RS 2017, 3854)
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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