Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Abschiebungsanordnung nach Frankreich, Wiederaufnahmeverfahren nach Art.18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin III-VO für dritten Asylantrag (Erstasylantrag in Deutschland, zweiter Asylantrag in Frankreich entschieden):, - aus der Zustimmung zum Aufnahmegesuch nach Art. 18 Buchst. d) Dublin III-VO durch den ersuchten Staat und der Aussage des Asylbewerbers, dass ein Asylantrag im ersuchten Staat negativ entschieden worden ist, kann ohne weitere Ermittlungen auf eine negative Asylsachentscheidung in der Sache im ersuchten Staat geschlossen werden, - jedenfalls die Entscheidung in der Sache (hier durch Frankreich im zweiten Asylverfahren) führt zur Zuständigkeit dieses Staates für dieses Asylverfahren, - für das Wiederaufnahmeverfahren muss die Zuständigkeit des ersuchten Staates nicht feststehen, Zuständigkeit für drittes Asylverfahren kann deshalb offenbleiben
Meta
25.08.2022
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 25.08.2022, Az. AN 17 S 22.50044 (REWIS RS 2022, 4429)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 4429
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abschiebungsanordnung nach Frankreich (nach erfolglosem Erstasylverfahren in Deutschland und anschließendem erfolglosen Zweitasylverfahren in Frankreich und …
Wiederaufnahmeverfahren mit Frankreich für Asylfolgeantrag nach in Deutschland erfolglos (mit Verfahrenseinstellung) abgeschlossenem Erstasylverfahren und nach …
Zweites Wiederaufnahmeverfahren mit Frankreich nach zweiter Einreise des Asylbewerbers nach Deutschland und erfolglosem Asylverfahren in …
Dublin-Rückkehrer, Wiedereinreise nach Abschluss eines Dublin-Verfahrens und vollzogener Abschiebung nach Frankreich, Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens notwendig, …
Dublin-Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG nach Frankreich im Falle des § 29 Abs. 1 Nr. …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.