VG Ansbach, Entscheidung vom 18.06.2021, Az. AN 17 S 21.50072

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Gegenstand

Dublin-Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG nach Frankreich im Falle des § 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG für junge, gesunde und alleinstehende Frau rechtmäßig. Keine systemischen Schwachstellen im französischen Asylverfahren, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung anerkannter Schutzberechtigter in Frankreich. Keine andere Beurteilung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie., Objektive Klagehäufung setzt Identität des Beklagten voraus., Kein sog. „Dublin-Folgeantrag“, wenn Erstbescheid nicht bestandskräftig ist.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 17 S 21.50072

18.06.2021

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 18.06.2021, Az. AN 17 S 21.50072 (REWIS RS 2021, 4831)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 4831

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1 C 16/18

10 B 6/14

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