Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2015, Az. VI ZR 19/14

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 11241

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 19/14
vom
12. Mai 2015
in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VI. Zivilsenat des [X.] hat am 12.
Mai
2015
durch den Vorsitzenden [X.], [X.] und Offenloch und die Richterinnen Dr. [X.] und Dr.
Roloff

beschlossen:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den
Senatsbeschluss
vom 21.
April 2015
wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rügeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Gründe:

Die gemäß §
321a ZPO erhobene [X.] ist nicht begründet.

Die Gerichte sind nach Art.
103 Abs.
1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dies ist [X.] auch in Bezug auf die von der [X.] aufgegriffenen Gesichts-punkte erfolgt. Sie waren ausnahmslos Gegenstand der dem angegriffenen Se-natsbeschluss zugrunde
liegenden Senatsberatung, wurden vom Senat in der Sache aber nicht für durchgreifend erachtet.

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.

Galke

[X.]

Offenloch

[X.]
Roloff
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 14.09.2012 -
2 O 339/10 -

OLG [X.], Entscheidung vom 11.12.2013 -
I-3 [X.] -

1
2
3

Meta

VI ZR 19/14

12.05.2015

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2015, Az. VI ZR 19/14 (REWIS RS 2015, 11241)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 11241

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.