BayObLG München, Entscheidung vom 26.11.2020, Az. 202 StRR 86/20

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Gegenstand

Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in öffentlicher Social-Media-Gruppe eingestellter Postings


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 StRR 86/20

26.11.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 26.11.2020, Az. 202 StRR 86/20 (REWIS RS 2020, 7401)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 7401

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