Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.05.2020
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen - hier: Verurteilung nicht von hinreichender Abwägung getragen
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