Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.01.2003, Az. III ZB 68/02

III. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 4967

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/02vom13. Januar 2003in dem [X.] das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines [X.] hat am 13. Januar 2003 durch [X.] [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.]:Der Antrag der Antragsgegner, die [X.] dem Beschluss des [X.], vom 27. August 2002 gegen [X.] einzustellen, wird zurückgewiesen.Gründe:Die Antragsgegner haben weder dargetan noch glaubhaft gemacht, dass ihrewirtschaftlichen Interessen gegenüber dem Interesse der Antragsteller an [X.] aus dem vorbezeichneten Beschluss überwiegen (§§ 1065 Abs. 2Satz 2, 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO).[X.][X.][X.][X.]Galke

Meta

III ZB 68/02

13.01.2003

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.01.2003, Az. III ZB 68/02 (REWIS RS 2003, 4967)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 4967

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.