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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Das Standesamt muss die Namensangleichungserklärung einer ehemaligen türkischen Staatsbürgerin als wirksam entgegennehmen
Meta
08.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: III
Zitiervorschlag: AG München, Entscheidung vom 08.08.2016, Az. 721 UR III 206/16 (REWIS RS 2016, 7004)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7004
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Wirksamkeit einer Namensangleichungserklärung – Wahl eines zusätzlichen Vornamens
15 W 288/13 (Oberlandesgericht Hamm)
XII ZB 155/20 (Bundesgerichtshof)
Berichtigung eines Geburtenregistereintrags: Flüchtlingseigenschaft eines Kindes
XII ZB 180/12 (Bundesgerichtshof)
(Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des Vatersnamens nach Einbürgerung einer bulgarischen Staatsangehörigen)
XII ZB 180/12 (Bundesgerichtshof)
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