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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Wirksamkeit einer Namensangleichungserklärung – Wahl eines zusätzlichen Vornamens
Meta
28.01.2022
Entscheidung
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.01.2022, Az. 6 W 19/21 (REWIS RS 2022, 1628)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 1628
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 180/12 (Bundesgerichtshof)
(Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des Vatersnamens nach Einbürgerung einer bulgarischen Staatsangehörigen)
15 W 163/13 (Oberlandesgericht Hamm)
15 W 364/13 (Oberlandesgericht Hamm)
XII ZB 180/12 (Bundesgerichtshof)
721 UR III 206/16 (AG München)
Das Standesamt muss die Namensangleichungserklärung einer ehemaligen türkischen Staatsbürgerin als wirksam entgegennehmen