Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung in einer Klageerzwingungssache - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Der Antrag auf Zulassung von Frau Dr. (…) als Beistand wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde ist bereits deshalb nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist. Der Beschwerdeführer hat den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft, da er gegen den Bescheid der [X.] Generalstaatsanwaltschaft keinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO gestellt hat. Aus dem Vortrag des Beschwerdeführers ergeben sich auch keine Gründe, die die Erschöpfung des Rechtswegs ausnahmsweise unzumutbar erscheinen lassen.
Dem Antrag auf Zulassung eines Beistands gemäß § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.]G ist nicht zu entsprechen. Eine im pflichtgemäßen Ermessen des [X.] stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.]G kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. [X.] 8, 92 <94>; 68, 360 <361>; [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; stRspr). Diese Voraussetzungen sind angesichts der nicht mehr behebbaren Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht gegeben.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.]G abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
21.04.2023
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 172 Abs 2 StGB
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 21.04.2023, Az. 2 BvR 406/23 (REWIS RS 2023, 2531)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 2531
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 1245/15 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug wegen noch nicht abgeurteilter Straftat - hier: Unzulässigkeit …
2 BvR 1643/17 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Türkei gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung …
1 BvR 1180/17 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf (hier: Ablehnungsgesuch nach Abschluss der Instanz) hält Monatsfrist des § 93 …
1 BvR 296/20 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit - Ablehnung der Beistandszulassung mangels Darlegung der Sachdienlichkeit und Notwendigkeit
1 BvR 599/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung und substantiierter Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung …