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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Senat tritt der Ansicht des anfragenden 3. Strafsenats bei (vgl. schon Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 [X.], NJW 1976, 1698, 1699). An der unter anderem in den Urteilen vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77 und 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90 - geäußerten entgegenstehenden Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.
Die vom anfragenden [X.] dargelegten Gründe werden in der Literatur allgemein vertreten (vgl. [X.], StGB, 60. Aufl., § 259 Rn. 21 - 23 mwN). Der [X.] tritt ihnen bei. Soweit die Abgrenzung zwischen einer als Erfolgsdelikt verstandenen Tatvariante des Absetzens und der Tatvariante des [X.] inmitten steht, wird es Aufgabe der Rechtsprechung sein, klare Abgrenzungskriterien zu entwickeln. Es liegt nahe, die beiden Varianten danach zu differenzieren, in wessen "Lager" der Täter objektiv und subjektiv steht. Aus der Notwendigkeit dieser Differenzierung ergibt sich jedenfalls kein tragfähiger Grund dafür, an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, die aus den vom vorlegenden [X.] zutreffend referierten Gründen durch die gesetzlichen Änderungen der Vergangenheit überholt, mit dem Wortlaut kaum vereinbar und systematisch widersprüchlich ist.
Fischer Appl Eschelbach
Ott [X.]
Meta
15.08.2013
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
nachgehend BGH, 22. Oktober 2013, Az: 3 StR 69/13, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.08.2013, Az. 2 ARs 299/13 (REWIS RS 2013, 3432)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 3432
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 1 ARs 6/13, 21.08.2013.
Bundesgerichtshof, 3 StR 69/13, 22.10.2013.
Bundesgerichtshof, 3 StR 69/13, 14.05.2013.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 299/13, 15.08.2013.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 ARs 299/13 (Bundesgerichtshof)
3 ARs 7/09 (Bundesgerichtshof)
5 ARs 64/14 (Bundesgerichtshof)
Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
4 ARs 21/14 (Bundesgerichtshof)
Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
1 ARs 6/13 (Bundesgerichtshof)