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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Senat tritt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats bei, dass es für die Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) durch Absetzen der Feststellung eines [X.] bedarf.
Entgegenstehende eigene Rechtsprechung gibt der Senat auf.
Der [X.] stimmt im Grundsatz der Auffassung des anfragenden [X.] zu, dass eine auf die Vornahme dieser Tathandlung gestützte Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei die Feststellung eines [X.] voraussetzt. Dabei bedurfte es im Hinblick auf die Fragestellung keiner näheren Vertiefung, welche Anforderungen an einen solchen Absatzerfolg zu stellen sein werden (vgl. dazu etwa [X.] in [X.], 12. Aufl., § 259 Rn. 51 ff.).
Da der [X.] des [X.] lediglich das Merkmal „absetzt“ betrifft, braucht sich der [X.] auch nicht dazu zu verhalten, ob das Erfordernis eines - wie auch immer gearteten [X.] - für das Tatbestandsmerkmal „absetzen hilft“ in § 259 Abs. 1 StGB ebenfalls zu gelten hätte. Der [X.] weist im Hinblick auf den Gegenstand der Anfrage zudem klarstellend darauf hin, dass die Aufgabe früherer eigener, der Rechtsansicht des anfragenden [X.] entgegenstehender Rechtsprechung lediglich zu dem Merkmal „absetzt“ in § 259 Abs. 1 StGB ergangene Entscheidungen nicht aber - wie die Bezugnahme im [X.] auf die [X.]sentscheidung vom 15. April 1980 (5 [X.]) nahelegen könnte - Rechtsprechung des [X.]s zu dem Merkmal „absetzt“ in § 374 Abs. 1 AO (Steuerhehlerei) betrifft.
Raum Wahl Graf
Cirener [X.]
Meta
21.08.2013
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
nachgehend BGH, 22. Oktober 2013, Az: 3 StR 69/13, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2013, Az. 1 ARs 6/13 (REWIS RS 2013, 3332)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 3332
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 1 ARs 6/13, 21.08.2013.
Bundesgerichtshof, 3 StR 69/13, 22.10.2013.
Bundesgerichtshof, 3 StR 69/13, 14.05.2013.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 299/13, 15.08.2013.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 ARs 6/13 (Bundesgerichtshof)
3 StR 69/13 (Bundesgerichtshof)
3 StR 69/13 (Bundesgerichtshof)
3 StR 69/13 (Bundesgerichtshof)
Strafurteil: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen
3 StR 69/13 (Bundesgerichtshof)
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