Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2013, Az. 1 ARs 6/13

1. Strafsenat | REWIS RS 2013, 3332

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Tenor

Der Senat tritt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats bei, dass es für die Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) durch Absetzen der Feststellung eines [X.] bedarf.

Entgegenstehende eigene Rechtsprechung gibt der Senat auf.

Gründe

1

Der [X.] stimmt im Grundsatz der Auffassung des anfragenden [X.] zu, dass eine auf die Vornahme dieser Tathandlung gestützte Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei die Feststellung eines [X.] voraussetzt. Dabei bedurfte es im Hinblick auf die Fragestellung keiner näheren Vertiefung, welche Anforderungen an einen solchen Absatzerfolg zu stellen sein werden (vgl. dazu etwa [X.] in [X.], 12. Aufl., § 259 Rn. 51 ff.).

2

Da der [X.] des [X.] lediglich das Merkmal „absetzt“ betrifft, braucht sich der [X.] auch nicht dazu zu verhalten, ob das Erfordernis eines - wie auch immer gearteten [X.] - für das Tatbestandsmerkmal „absetzen hilft“ in § 259 Abs. 1 StGB ebenfalls zu gelten hätte. Der [X.] weist im Hinblick auf den Gegenstand der Anfrage zudem klarstellend darauf hin, dass die Aufgabe früherer eigener, der Rechtsansicht des anfragenden [X.] entgegenstehender Rechtsprechung lediglich zu dem Merkmal „absetzt“ in § 259 Abs. 1 StGB ergangene Entscheidungen nicht aber - wie die Bezugnahme im [X.] auf die [X.]sentscheidung vom 15. April 1980 (5 [X.]) nahelegen könnte - Rechtsprechung des [X.]s zu dem Merkmal „absetzt“ in § 374 Abs. 1 AO (Steuerhehlerei) betrifft.

Raum                        Wahl                           Graf

            Cirener                        [X.]

Meta

1 ARs 6/13

21.08.2013

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: ARs

nachgehend BGH, 22. Oktober 2013, Az: 3 StR 69/13, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2013, Az. 1 ARs 6/13 (REWIS RS 2013, 3332)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 3332


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 ARs 6/13

Bundesgerichtshof, 1 ARs 6/13, 21.08.2013.


Az. 3 StR 69/13

Bundesgerichtshof, 3 StR 69/13, 22.10.2013.

Bundesgerichtshof, 3 StR 69/13, 14.05.2013.


Az. 2 ARs 299/13

Bundesgerichtshof, 2 ARs 299/13, 15.08.2013.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Strafurteil: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen


3 StR 69/13 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

1 StR 108/16

2 StR 281/18

1 StR 108/16

3 StR 69/13

3 StR 69/13

1 ARs 6/13

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